Fahrrad / E-Bike

Statistisch gesehen besitzt fast jeder Deutsche ein klassisches Rad oder ein Elektrofahrrad. Zählten die Statistiker im Jahr 2005 noch 67 Millionen Räder, liegt der Bestand mittlerweile bei gut 79 Millionen. Insbesondere Fahrräder mit Elektro-Motor verzeichnen eine enorme Popularität. Fast 40 Prozent aller verkauften Fahrräder sind mittlerweile E-Bikes.

Der Polizei werden jährlich rund 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Zu den Hochburgen gehören die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. E-Bikes sind meist deutlich teurer als andere Räder, was sie für Diebe besonders attraktiv macht. Preise von 2.500 Euro und mehr sind keine Seltenheit mehr. Ein passender Versicherungsschutz ist deshalb besonders wichtig.

Schutz über die Hausratversicherung

Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme.

Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats immer gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Manch ein Versicherer leistet ebenfalls, wenn das Rad vor dem Haus angeschlossen war und dort gestohlen wurde. Das ist der sogenannte einfache Diebstahl.

Gegen den Diebstahl an anderen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive.

Eigene Fahrradversicherung

Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Dieser schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.

Auf die richtige Sicherung achten

Um überhaupt Anspruch auf Geld von der Versicherung zu haben, muss das Rad immer mit einem Sicherheitsschloss gesichert werden. Ein Rahmenschloss genügt nicht. Experten raten dazu, den Kaufbeleg für das Schloss aufzubewahren. Bei vielen Anbietern darf das Bike nachts – meist zwischen 22 und 6 Uhr – nicht draußen stehen. Es sei denn, der Besitzer ist damit unterwegs und wird es noch nutzen. Das muss er aber im Falle der Fälle glaubhaft darlegen können.

Damit Diebe möglichst gar nicht in Versuchung geraten, kann das Anbringen von zwei Schlössern unterschiedlicher Systeme, etwa Bügelschloss und Kette, abschreckend wirken. Ist das Fahrrad tatsächlich weg, muss gegenüber dem Versicherer und der Polizei der Diebstahl angezeigt werden.

 

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